Ablauf & Kosten
Prozedere.
Im Vorfeld einer möglichen Therapie, führen wir ein unverbindliches Erstgespräch, das der Klärung Ihres Anliegens und einem ersten Kennenlernen dient. Gemeinsam schauen wir, wofür Sie Unterstützung suchen und ob eine psychotherapeutische Behandlung grundsätzlich sinnvoll ist. Gegebenenfalls kann ein zweites Vorgespräch stattfinden, um eine konkrete Einschätzung sowie eine Empfehlung abzugeben.
Probatorische Sitzungen
Anschließend können bis zu vier probatorische Sitzungen mit folgender Zielstellung erfolgen:
- diagnostische Einschätzung der Situation,
- gemeinsame Planung des weiteren therapeutische Vorgehens,
- Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit,
- Unterstützung bei Formalitäten
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden und aus medizinischer Sicht eine Behandlung angezeigt ist, kann der Therapieprozess beginnen. In der Regel wird in diesem Fall ein Therapieantrag bei Ihrem Kostenträger gestellt, um die Kostenübernahme zu klären.
Abrechnung & Kostenübernahme
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten sowie Erstattung richten sich nach Ihrer jeweiligen Versicherungsart (Privatversicherung, Beihilfe, Kostenerstattungsverfahren oder Selbstfinanzierung).

Privat versichert.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet. Auch das Erstgespräch sowie bis zu vier weitere probatorische Sitzungen werden zunächst ohne vorherige Genehmigung übernommen.
Da die Vertragsbedingungen je nach Versicherung sehr unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, vorab Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle aufzunehmen. So können beispielsweise die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr oder die Höhe der Kostenerstattung pro Sitzung begrenzt sein. In manchen Fällen wird das Honorar nicht vollständig übernommen, sodass ein Eigenanteil entstehen kann.
Über den genauen Ablauf des Genehmigungsverfahrens sowie eventuell erforderliche Formulare informiert Sie Ihre Versicherung. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Kostenübernahme und zum Vorgehen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP. Grundlage sind die seit dem 1. Juli 2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, der Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherungen.
Selbst zahlen.
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für ein orientierendes Erstgespräch oder für die gesamte Psychotherapie selbst zu übernehmen. In diesem Fall entfällt ein Antrags- oder Genehmigungsverfahren, und die Therapie kann zeitnah und unkompliziert begonnen werden.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der GOP, Stand Juli 2024. Das Honorar beträgt derzeit 131,17 EUR pro Sitzung (50 Minuten) (Ziffer 870, Steigerungsfaktor 3,0. Darüber hinaus können (je nach Fragestellung) Kosten für diagnostische Leistungen und Befunderhebungen entstehen. Die aktuellen Gebühren können auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer eingesehen werden.
Bürokratische Einschränkungen sowie die Weitergabe persönlicher Informationen an Krankenkassen oder andere Dritte entfällt für Sie. Dies ermöglicht ein hohes Maß an Diskretion und Gestaltungsfreiheit im therapeutischen Prozess.
In begründeten Fällen und bei aktuell niedrigen Einkommensverhältnissen kann nach Absprache ein reduzierter Honorarsatz vereinbart werden. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Gesetzlich versichert.
Auch als gesetzlich versicherte Person können Sie eine Psychotherapie in meiner Praxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens gemäß § 13 Abs. 3 SGB V in Anspruch nehmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie trotz nachweislicher Bemühungen
- keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer vertragspsychotherapeutischen Praxis finden konnten
- oder dass eine Behandlung dort nicht in zumutbarer Entfernung möglich ist.
In diesen Fällen sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu übernehmen. Für die Antragstellung müssen Sie Ihrer Krankenkasse belegen, dass eine Versorgung im regulären Kassensystem nicht rechtzeitig möglich war. Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, unterscheidet sich je nach Krankenkasse.
Die für den Antrag jeweils notwendigen Unterlagen stelle ich Ihnen nach dem Erstgespräch gerne zur Verfügung.
Hinweis: Das Erstgespräch erfolgt in der Regel auf Selbstzahlerbasis, da zu diesem Zeitpunkt meist noch keine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden und hängt von der Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse ab.
Praxis für Psychotherapie
M.Sc. Psych. Jana Kindermann
Langhansstraße 63
13086 Berlin-Weißensee



